EDV-Sachverständiger
Das Spektrum unserer Dienstleistungen als EDV-Sachverständiger:
1. Wertgutachten
Dieses Gutachten wird bei einem Besitzerwechsel erstellt.
Beispiel:
- Beendigung eines Leasing-Vertrages
- Kauf und Verkauf
- Insolvenzen
- Erbschaft
Hierzu zählen folgende Werte: Sachwert, Ertragswert, Zeit-wert,Nutzwert, Wiederbeschaffungswert und Reparaturwert.
2. Gutachten für Schadensregulierungen
Ist ein schädigendes Ereignis eingetreten, muss der Geschädigte
gegenüber seiner Versicherung oder der Versicherung des zu einem
Schadensersatz Verpflichteten genaue Angaben über den Schaden
machen und beauftragt einen Gutachter.
Vorgehensweise:
- Aufnahme der Schadenkomponenten
- Optische / visuelle Untersuchung
- Technischen Prüfung und Schadenumfanganalyse
- Bestimmung der Schadenursache
- Wiederherstellungsmöglichkeiten
- Wiederbeschaffungsmöglichkeiten
- Ermittlung vom Zeitwert der beschädigten Geräte
- Prüfung der Unterlagen
- Restwertbestimmung
- Entsorgungskosten
3. Schiedsgutachten
Das Schiedsgutachten ist die Stellungsnahme eines unabhängigen, unparteiischen und sachverständigen Dritten zu einem umstrittenen Sachverhalt. Die Parteien erhalten eine verbindliche Klärung und vermeiden den Gang zum Gericht. Das Gericht ist an die im Schiedsgutachten getroffene Tatsachenfeststellung gebunden.
4. Gerichtsgutachten
- Ermittlung von Erfahrungsgrundsätzen der EDV, der Telekommuni-kation und der Übertragungstechnik. Darlegung des technischen Zusammenhanges, losgelöst von einem konkreten Sachverhalt, in einer allgemeinverständlichen Form.
- Beurteilung von Fakten: Erstellung von Gutachten zur Beurteilung von Zusammenhängen, Bewertung von vorgefundenen Eigenschaften, Feststellung und Messen von technischen Zuständen.
- Gutachten im Zusammenhang mit Straftaten. Hier auch Beweis-sicherung.
5. Technische Mediation und Schlichtung
Der technische Mediator arbeitet mit den streitenden Parteien zusammen an der Klärung der Zusammenhänge.
Es ist eine Verhandlung zwischen Konfliktparteien im Beisein eines Dritten (Mediators), der die Verhandlung nach einem strukturierten Ablauf leitet. Sie dient der gütlichen Einigung zwischen den Parteien, fragt nicht nach "Schuld", sondern danach, wie die Parteien in Zukunft miteinander umgehen wollen (lösungs- und zukunftsorientiert). Dabei entscheidet nicht der Mediator, sondern ausschließlich die Parteien, worüber sie verhandeln und wie sie ihren Konflikt lösen wollen.
Die Freiwilligkeit der Parteien ist unbedingte Voraussetzung einer Mediation. Der größte Vorteil der Mediation ist die Schnelligkeit des Verfahrens.
6. Sachgutachten in Bereichen:
- Internetkriminalität
- Datenschutz
- Datenanalyse
- Systemzugriffe
7. Beweissicherung
Die freiwillige bzw. zivilrechtliche Beweissicherung zur Dokumentation des aktuellen Status von:
- Betriebsunterbrechungsfolgen bei Ausfall von IT-Systemen
- Systemverhalten von Hard- und Software
- Funktionsabläufen
- Leistungsverhalten